CÔTE D’IVOIRE

Côte d’Ivoire Transporte und Spedition Dienstleistungen

Côte d’Ivoire

Hauptstadt
Yamoussoukro

Einwohnerzahl
20.8 Mio.

Landessprache/n
Französisch (Amtssprache), zahlreiche regionale und lokale Sprachen und Dialekte

Währung
Communauté Financière Africaine franc (XOF)

Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 31.75 Mrd.

BIP pro Einwohner
USD 1‘362

Schweizer Exporte
CHF 33.62 Mio.

Schweizer Importe
CHF 415.43 Mio.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Die Wirtschaftsbeziehungen sind intensiv, trotz der politisch-militärischen Krise der 2000er-Jahre und dem danach spürbaren Rückgang des Handels. Die Schweiz exportiert vor allem chemische Produkte und Maschinen. 2011 beliefen sich das Exportvolumen auf  36.3 Mio. CHF. Im gleichen Jahr wurden Waren im Wert von 90.5 CHF Mio. importiert, vor allem Energieträger und Landwirtschaftsprodukte.

Die Schweiz ist nach Frankreich und dem Vereinigten Königreich drittwichtigster ausländischer Investor im Land; die rund 35 Schweizer Firmen in Côte d‘Ivoire sind in den Bereichen Lebensmittel, Chemie, Zement und Infrastruktur tätig.

 

Vertragliche Regelungen

MAR-Abkommen.

Die Schweiz und Côte d’Ivoire haben seit 1962 eine Reihe von bilateralen Verträgen abgeschlossen

Anwendung des Carnet A.T.A.

Cote d‘Ivoire – EU: In allgemeine Zollpräferenzen einbezogen

 

Geschäftssprache

Französisch.

 

Maße und Gewichte

Metrisches System.

 

Zolltarif

Harmonisiertes System.

 

Währung

Landeswährung CFA-Franc (FCFA) = 100 Centimes(c).

ISO-Code: XOF

 

Importkontrolle

Restriktive Maßnahmen: Es gilt ein Waffenembargo, ein Verbot für die Einfuhr von Rohdiamanten sowie Finanzembargo u.a.

Kommerzielle Warensendungen ab einem Wert von 1.000.000 XOF durchlaufen beim Import eine Tarif-und Wertprüfung. Für diese Sendungen ist die Abgabe einer Vorab-Einfuhrerklärung, durch den Importeur, an den ivorischen Zoll erforderlich. Die bestätigte Erklärung in Verbindung mit weiteren einfuhrrelevanten Dokumenten dient zur Auslösung der Prüfung in Form eines Tarif- und Wertprüfungsgesuchs durch die Inspectionsfirma Webb Fontaine, die einen Prüfreport (RFCV) zur Freigabe der Ware ausstellt.

Einfuhrgenehmigungen sind z. B. für lebende Tiere, Pflanzen, Edelmetalle, etc. erforderlich.

Die Wareneinfuhr ist im Grundsatz frei, ausgenommen ist eine bestimmte Anzahl kontingentierter Waren und einige Waren, deren Einfuhr verboten ist. Für kontingentierte Waren ist ab einem Wert von 25 000 FCFA eine Einfuhrlizenz notwendig;

Gültigkeitsdauer üblicherweise sechs Monate.

Umsatzsteuerregelsatz: 18%

 

Pre-Shipment Inspektion

Das Konformitätsprogramm wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Cargo Tracking Note/Bordereau de Suivi des Cargaisons:

Für die Einfuhr ist eine Cargo Tracking Note (CTN)/Bordereau de Suivi des Cargaisons (BSC) notwendig. Diese ist vom Exporteur/Spediteur im Internet unter www.oic.ci abzugeben

 

Zahlungsbedingungen und Angebote

Die Akkreditivbasis ist fast ausschließlich üblich. Mit französischen Großfirmen kann bei bekannter Bonität ohne weiteres Zahlung gegen Dokumente (D/P) vereinbart werden. Zahlungsziel ist üblicherweise 90 Tage. Es wird empfohlen, in den Kaufvertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach die Nichtzahlung durch den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Angebote in französischer Sprache auf €- oder Francs-CFA-Basis cif Abidjan empfohlen. Fakturierung in €.

 

Ursprungsangaben

auf Waren, aus deren Aufmachung der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um Waren französischen Ursprungs handelt, mit „Importé de ………………… “ verlangt, falls zutreffend.

 

Markierung / Etikettierung

Handelsübliche Angaben bei der Markierung mit dem Zusatz „Importé de ……………“ empfehlenswert. Besondere Etikettierungsvorschriften gelten u.a. bei Lebensmittel, Konserven, bedruckten Textilien, Pharmaprodukten.

 

Verpackung

Seeverpackung. Heu und Stroh vermeiden.

Holzverpackungen aller Art müssen gegen den Befall von Schädlingen chemisch oder mechanisch behandelt werden.

 

Warenmuster und -proben

Grundsätzlich müssen alle Mustersendungen verzollt werden. Mustersendungen ohne Handelswert muss eine Proforma-Rechnung mit Angabe des Nominalwertes beigefügt werden. Näheres, u. a. auch über das zugelassene Carnet-ATA-Verfahren.

Versand- und Begleitpapiere

Sämtliche Korrespondenz in französisch abfassen.

Urkunden, die zur Verwendung in Côte d`Ivoire bestimmt sind, werden nach Beglaubigung durch die IHK (Industrie- und Handelskammern) legalisiert.

Übliche, sowie

a) HR (Handelsrechnungen) 3-fach in französischer Sprache, unbeglaubigt, fob- und cif-Wert mit üblichen Angaben, u. a.: Name und Ort des Empfängers, Nummern und Anzahl der Packstücke, Brutto-/ Nettogewichte.

Am Schluss der Rechnung vom Ausführer zu unterschreibende Erklärung wie folgt:

«Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de ………….. et que les prix indiqués cidessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation.»

b) Ursprungszeugnisse (Anzahl unterschiedlich) sind für alle Waren mit einem Ursprung außerhalb der Schweiz oder Europäischen Union in französischer Sprache erforderlich.

c) Postpakete bis 31,5 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) ; 4 Zl frz.

d) Order-Konossemente zugelassen, Notify-Adresse erforderlich.

e) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR.1 bzw. UE sind nicht erforderlich.