BOLIVIEN

Bolivien Transporte und Spedition Dienstleistungen

Bolivia

Hauptstadt
Sucre (Regierung in La Paz)

Einwohnerzahl
11 Mio.

Landessprache/n
Spanisch, Quechua, Aymara

Währung
Boliviano (BOB)

Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 29,5 Mrd. (est.)

BIP pro Einwohner
USD 2674 (est.)

Schweizer Exporte
CHF 34,9 Mio.

Schweizer Importe
CHF 7,8 Mio.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Der Handel zwischen der Schweiz und Bolivien ist bescheiden. 2013 importierte die Schweiz Güter im Wert von 4 Millionen CHF; v.a. Bergbauerzeugnisse, landwirtschaftliche Produkte und Textilien. Die Exporte nach Bolivien beliefen sich auf 23 Millionen CHF und betrafen hauptsächlich Chemikalien und Maschinen.

Die Schweizer Direktinvestitionen in Bolivien betrugen Ende 2012 59 Millionen CHF. Schweizer Firmen beschäftigen rund 3840 Angestellte in Bolivien.

 

Vertragliche Regelungen

Bolivien – EU: In allgemeine autonome Zollpräferenzen einbezogen.

Investitionsschutzabkommen vom 23.3.1987.

Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft seit 01.01.1991.

Mitglied der Andengemeinschaft: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru.

Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur.

Mitglied der ALADI.

 

Geschäftssprache

Spanisch, Englisch.

 

Maße und Gewichte

Metrisches System.

 

Zolltarif

Harmonisiertes System

 

Währung

Landeswährung Boliviano (Bs) = 100 Centavos (cts).

ISO-Code: BOB

 

Importkontrolle

Grundsätzlich ist die Einfuhr sämtlicher Produkte frei. Für Güter, die die Sicherheit und Stabilität des Staates oder die öffentliche Gesundheit gefährden können (Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe) sowie für Bücher und sonstige Veröffentlichungen für die Grundschulbildung, Sende- und Empfangsgeräte für Radio, Telefone und drahtlose Funktelefone und für starke Medikamente (z. B. Betäubungsmittel) müssen vorab Einfuhrlizenzen bei den jeweiligen Ministerien beantragt werden. Die Einfuhr von gebrauchten Personenfahrzeugen, die älter als sechs Jahre sind sowie von Kraftfahrzeugen, die älter als acht Jahre sind, ist verboten. Seit dem 1.7.2009 ist die Wareneinfuhr nur noch durch registrierte Importeure möglich.

Mehrwertsteuer in Höhe von 13%.

 

Zahlungsbedingungen und Angebote

Abwicklung des Zahlungsverkehr i.d.R. in USD.

Überwiegend werden Exportakkreditive eingesetzt oder Vorauskasse / Anzahlung von mind. 50%.

Bei staatlichen Ausfuhrgarantien für deutsche Exporteure bestehen Deckungsmöglichkeiten nur für Geschäfte bis 360 Tage.

 

Ursprungsangaben

Ursprungsangabe besteht für Nahrungsmittel.

 

Markierung / Etikettierung

Alle Packstücke müssen deutlich mit dem Namen des Transithafens, Bestimmungsort („en tránsito para La Paz/Bolivia“) gekennzeichnet sein. Zudem muss das Bruttogewicht (Kennzeichnungsgröße mind. 6 cm) auf jedem Packstück vermerkt werden. Etikettierung in spanischer Sprache. Neben den normalen Angaben ist zusätzlich die Registrierungsmarke und das Ursprungsland anzugeben. Besonderheiten bei der Etikettierung bestehen für Lebensmittel.

 

Verpackung

Seeverpackung, nicht zu schwere Kisten, mehrfache Umladung, oft wochenlange Lagerung in heißfeuchtem Klima.

ISPM Nr. 15 gilt.

 

Warenmuster und -proben

Muster ohne Handelswert = zollfrei zugelassen.

Muster mit Handelswert benötigen wie andere Warenlieferungen eine Handelsrechnung, in der der Nominal-fob-Wert angegeben ist und in der zum Ausdruck gebracht wird, dass eine Bezahlung nicht erfolgt. Es sind u. a. die folgenden Vermerke zu wählen:

„Sin valor Comercial“, „Valor nominal US $ . . .. . . . . . . . . fob“, „No destinado para la venta“.

Sie können für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen vorübergehend abgabenfrei eingeführt werden. Mit einer Sondererlaubnis des Finanzministeriums kann dieser Zeitraum bis zu einem Jahr verlängert werden.

Der Versand von zollpflichtigen Mustern als Warenproben“ oder „Päckchen“ ist nicht zulässig.

 

Versand- und Begleitpapiere

Übliche, sowie

a) Handelsrechnungen 5fach in span./ engl., mit vorgeschriebener rechtsverbindlicher Unterschrift und folgender Erklärung: „Protestamos que los pormenores de cantidad, pesos, calidades, valores y fechas de las mercaderías detalladas en esta factura son verdaderos y correctos.“
In HR (Handelsrechnungen) wird neben den üblichen Angaben eine besondere Kostenaufstellung, u. a. Gesamt-fob-Wert und Gesamt-cif-Wert ausschließlich in US $ in Ziffern und Buchstaben verlangt.
Als Ursprungsland für Waren: Pas de origen „……….“. Jede HR (Handelsrechnungen) darf sich nur auf einen Empfänger und eine Verladung beziehen. Handelskammerbeglaubigungen und konsularische Legalisierung nicht nötig.

b) UZ (Ursprungszeugnisse) für Schweizer oder EU Waren i.d.R. nicht erforderlich, falls doch erwünscht ist als Ursprungsland beispielsweise “Suiza” oder „Unión Europea“ anzugeben.

c) Konnossemente müssen in spanischer Sprache aufgemacht sein, Order Konnossemente bei Angabe einer Notify-Adresse (Person) sind zugelassen.

d) Postpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen) span., HR (Handelsrechnungen) span.